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APOSTOLISCHES SCHREIBEN
IN FORM EINES »MOTU PROPRIO«

SEINER HEILIGKEIT
PAPST FRANZISKUS

mit dem das Dikasterium für den Dienst zugunsten der ganzheitlichen Entwicklung des Menschen eingerichtet wird  

 

Mit ihrem ganzen Sein und in all ihrem Handeln ist die Kirche gerufen, die ganzheitliche Entwicklung des Menschen im Licht des Evangeliums zu fördern. Diese Entwicklung wird durch die Pflege der unermesslichen Güter der Gerechtigkeit, des Friedens und der Bewahrung der Schöpfung verwirklicht. Der Nachfolger des Apostels Petrus hat die Aufgabe, diese Werte deutlich zu machen. So passt er die Einrichtungen, die mit ihm zusammenarbeiten, kontinuierlich den Bedürfnissen der Menschen, denen sie zu Diensten stehen sollen, an, damit sie ihnen besser genügen.

Mit dem Ziel, die Fürsorge des Heiligen Stuhls in den genannten Bereichen wie auch in denen, die die Gesundheit und die Werke der Nächstenliebe betreffen, konkret umzusetzen, errichte ich das Dikasterium für den Dienst zugunsten der ganzheitlichen Entwicklung des Menschen. Dieses Dikasterium wird besonders für die Fragen zuständig sein, welche die Migrationen, die Bedürftigen, die Kranken und die Ausgeschlossenen, die Ausgegrenzten und die Opfer bewaffneter Konflikte und von Naturkatastrophen, die Gefangenen, die Arbeitslosen und die Opfer jeder Form von Sklaverei und Folter betreffen.

Im neuen Dikasterium – errichtet durch das Statut, das ich mit dem heutigen Datum ad experimentum genehmige – werden ab dem 1. Januar 2017 die Zuständigkeiten folgender gegenwärtiger Päpstlicher Räte zusammengefasst werden: Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden, Päpstlicher Rat »Cor Unum«, Päpstlicher Rat der Seelsorge für die Migranten und Menschen unterwegs, Päpstlicher Rat für die Pastoral im Krankendienst. Mit jenem Datum stellen diese vier Dikasterien ihre Tätigkeiten ein und werden aufgelöst. Die Artikel 142-153 der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus treten außer Kraft.

Ich verfüge, dass alles, was mit diesem Apostolischen Schreiben in Form eines Motu proprio festgesetzt wurde, voll und bleibend gültig ist, ungeachtet jeder gegenteiligen Anordnung, auch wenn sie besonders erwähnungswürdig wäre, und dass es im „L’Osservatore Romano“ und anschließend in den Acta Apostolicae Sedis veröffentlicht wird, da es am 1. Januar 2017 in Kraft tritt.

Gegeben zu Rom, bei St. Peter, am 17. August 2016, im Heiligen Jahr der Barmherzigkeit, dem vierten Jahr des Pontifikats

Franziskus

 



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