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BOTSCHAFT VON PAPST FRANZISKUS
ZUM 104. WELTTAG DES MIGRANTEN UND FLÜCHTLINGS 2018

[14. Januar 2018]

„Die Migranten und Flüchtlinge aufnehmen,
beschützen, fördern und integrieren“

 

Liebe Brüder und Schwestern!

»Der Fremde, der sich bei euch aufhält, soll euch wie ein Einheimischer gelten und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid selbst Fremde in Ägypten gewesen. Ich bin der Herr, euer Gott« (Lev 19,34).

Während der ersten Jahre meines Pontifikats habe ich wiederholt meiner besonderen Sorge um die traurige Situation so vieler Migranten und Flüchtlinge Ausdruck verliehen, die von Kriegen, Verfolgungen, Naturkatastrophen und der Armut fliehen. Es handelt sich ohne Zweifel um ein „Zeichen der Zeit“, das ich zu entziffern versucht habe, wofür ich seit meinem Besuch in Lampedusa am 8. Juli 2013 das Licht des Heiligen Geistes erfleht habe. Bei der Errichtung des neuen Dikasteriums für den Dienst zugunsten der ganzheitlichen Entwicklung des Menschen wollte ich, dass eine besondere Abteilung, die zeitweise meiner unmittelbaren Leitung unterstellt sein sollte, die Fürsorge der Kirche für die Migranten, die Evakuierten, die Flüchtlinge und die Opfer des Menschenhandels zum Ausdruck bringe.

Jeder Fremde, der an unsere Tür klopft, gibt uns eine Gelegenheit zur Begegnung mit Jesus Christus, der sich mit dem aufgenommenen oder abgelehnten Gast jeder Zeitepoche identifiziert (vgl. Mt 25,35.43). Der Herr vertraut der mütterlichen Liebe der Kirche jeden Menschen an, der gezwungen ist, die eigene Heimat auf der Suche nach einer besseren Zukunft zu verlassen[1]. Diese Fürsorge muss konkreten Ausdruck in jedem Abschnitt der Erfahrung der Flüchtlinge finden: von der Abfahrt bis zur Reise, von der Ankunft bis zur Rückkehr. Es ist eine große Verantwortung, die die Kirche mit allen Glaubenden und Menschen guten Willens teilen möchte, die gerufen sind, auf die zahlreichen durch die gegenwärtigen Flüchtlingsbewegungen hervorgerufenen Herausforderungen mit Großzügigkeit, Engagement, Klugheit und Weitblick zu antworten, jeder freilich gemäß den eigenen Möglichkeiten.

Diesbezüglich möchte ich erneut bekräftigen, dass man unsere gemeinsame Antwort in vier Verben gemäß den Grundsätzen der Lehre der Kirche aufgliedern könnte: aufnehmen, schützen, fördern und integrieren[2].

Wenn wir das gegenwärtige Szenario betrachten, so bedeutet aufnehmen vor allem, den Migranten und Flüchtlingen breitere Möglichkeiten für eine sichere und legale Einreise in die Zielländer anzubieten. In diesem Sinn ist ein konkretes Bemühen wünschenswert, damit die Gewährung von Visa zu humanitären Zwecken und zur Wiedervereinigung von Familien vermehrt und vereinfacht wird. Zugleich erhoffe ich mir, dass eine größere Anzahl von Ländern Programme privater und gemeinschaftlicher Patenschaften einrichten und humanitäre Korridore für die am meisten gefährdeten Flüchtlinge eröffnen. Es wäre darüber hinaus angebracht, zeitlich befristete Sondervisa für Personen vorzusehen, die von den Konflikten in den angrenzenden Ländern fliehen. Die kollektiven und willkürlichen Ausweisungen von Migranten und Flüchtlingen sind keine geeignete Lösung, vor allem, wenn diese in Länder geschehen, die die Achtung der Würde und der Grundrechte nicht gewährleisten können[3]. Ich möchte nochmals unterstreichen, wie wichtig es ist, den Migranten und Flüchtlingen eine erste angemessene und anständige Unterbringung anzubieten. „Projekte mit einer Verteilung der aufzunehmenden Migranten, die an verschiedenen Orten bereits begonnen wurden, scheinen dagegen die persönliche Begegnung zu erleichtern, eine bessere Qualität der Dienstleistungen zu ermöglichen und größere Erfolgschancen zu gewährleisten“[4]. Der Grundsatz der zentralen Stellung der menschlichen Person, der von meinem geschätzten Vorgänger Benedikt XVI. mit Festigkeit bekräftigt wurde[5], verpflichtet uns dazu, die Sicherheit der Personen stets der Sicherheit des Landes voranzustellen. Folglich ist es notwendig, das für die Grenzkontrollen verantwortliche Personal entsprechend auszubilden. Die Lage der Migranten, der Asylbewerber und der Flüchtlinge erfordert, dass ihnen die persönliche Sicherheit und der Zugang zu den Grunddienstleistungen gewährleistet werden. Im Rückgriff auf die grundlegende Würde jeder Person sind Bemühungen notwendig, um alternative Lösungen zur Verwahrung für diejenigen vorzuziehen, die das Landesgebiet ohne Genehmigung betreten[6].

Das zweite Verb, beschützen, artikuliert sich in einer ganzen Reihe von Maßnahmen zur Verteidigung der Rechte und der Würde der Migranten und der Flüchtlinge unabhängig von ihrem Migrantenstatus[7]. Dieser Schutz beginnt in der Heimat und besteht im Angebot von sicheren und bescheinigten Informationen vor der Abreise und in der Bewahrung vor Praktiken illegaler Anwerbung[8]. Dies müsste, sofern möglich, am Ort der Einwanderung fortgeführt werden, indem man den Migranten eine angemessene konsularische Betreuung sichert, das Recht, die Ausweispapiere immer mit sich zu führen, einen gebührenden Zugang zur Justiz, die Möglichkeit zur Eröffnung von persönlichen Bankkonten und die Gewährleistung einer Mindestlebensversorgung. Wenn die Fähigkeiten der Migranten, Asylbewerber und Flüchtlinge entsprechend erkannt und genutzt werden, so stellen sie eine echte Ressource für die Gemeinschaften, die sie aufnehmen, dar[9]. Deshalb erhoffe ich mir, dass ihnen, in Achtung ihrer Würde, Bewegungsfreiheit im Aufnahmeland, Möglichkeit zur Arbeit und der Zugang zu den Mitteln der Telekommunikation gewährt wird. Für diejenigen, die entscheiden, in die Heimat zurückzukehren, halte ich es für angemessen, Reintegrationsprojekte in die Arbeitswelt und die Gesellschaft zu entwickeln. Das internationale Abkommen zu den Kinderrechten bietet eine rechtliche allgemeine Grundlage für den Schutz der minderjährigen Migranten. Es muss ihnen jede Form der Verwahrung aufgrund ihres Migrantenstatus erspart werden, während der reguläre Zugang zur Primar- und Sekundarbildung gesichert werden muss. Desgleichen ist die Gewährleistung eines geregelten Aufenthaltes mit Erreichen der Volljährigkeit und der Möglichkeit zu einer weiteren Ausbildung notwendig. Für die Minderjährigen, die ohne Begleitung oder von ihrer Familie getrennt sind, ist es wichtig, Programme zur zeitlichen Obhut oder der Betreuung durch eine Pflegefamilie zu entwerfen[10]. In Achtung des allgemeinen Rechtes auf eine Nationalität muss diese allen Kindern zum Augenblick ihrer Geburt zuerkannt und entsprechend bescheinigt werden. Die Staatenlosigkeit, in der sich Migranten und Flüchtlinge zuweilen wiederfinden, kann leicht durch eine Gesetzgebung „in Konformität mit den grundlegenden Prinzipien des internationalen Rechts“[11]  vermieden werden. Der Migrantenstatus sollte den Zugang zur nationalen Gesundheitsversorgung und den Rentensystemen wie auch die Rücküberweisung ihrer Beiträge im Falle einer Rückkehr in die Heimat nicht begrenzen.

Fördern heißt im Wesentlichen sich dafür einzusetzen, dass alle Migranten und Flüchtlinge wie auch die sie aufnehmenden Gemeinschaften in die Lage versetzt werden, sich als Personen in allen Dimensionen, die das Menschsein ausmacht, wie es der Schöpfer gewollt hat[12], zu verwirklichen. Unter diesen Dimensionen muss der religiösen Dimension der richtige Stellenwert zuerkannt werden, wobei allen sich im Staatsgebiet aufhaltenden Ausländern, die Bekenntnis- und Religionsfreiheit gewährleistet wird. Viele Migranten und Flüchtlinge weisen Qualifikationen auf, die angemessen bescheinigt und geschätzt werden sollen. Da „die menschliche Arbeit von Natur aus dazu bestimmt ist, die Völker zu verbinden“[13], ermutige ich dazu, darauf hinzuarbeiten, dass die Eingliederung der Migranten und Flüchtlinge in die Gesellschaft und die Arbeitswelt vorangetrieben werden, indem allen – einschließlich der Asylbewerber – die Möglichkeit zur Arbeit, zu Sprachkursen, zu aktiver Bürgerschaft und einer angebrachten Information in ihren Herkunftssprachen gewährleistet wird. Im Fall von minderjährigen Migranten muss ihre Einbeziehung in die Arbeit so geregelt werden, dass Missbräuchen und Bedrohungen für ihr normales Wachstum vorgebeugt wird. Im Jahr 2006 hat Benedikt XVI. hervorgehoben, wie im im Bereich der Migration die Familie ein „Ort und eine Ressource der Kultur des Lebens und Intergrations- und Wertefaktor ist.“[14] Ihre Integrität soll stets durch die Begünstigung der Wiedervereinigung der Familien – einschließlich der Großeltern, Geschwister und Enkel - gefördert werden, und sie soll niemals wirtschaftlichen Erfordernissen unterworfen werden. Migranten, Asylbewerbern und Flüchtlingen mit Behinderungen sollen größere Aufmerksamkeit und Unterstützung zugesichert werden. Auch wenn die bisher von vielen Ländern angestellten Bemühungen hinsichtlich einer internationalen Zusammenarbeit und humanitären Assistenz als durchaus lobenswert erscheinen, erhoffe ich mir, dass in der Verteilung jener Hilfen die Bedürfnisse (z.B. medizinische und soziale Versorgung und Bildung) der Entwicklungsländer berücksichtigt werden, die riesige Flüchtlings- und Migrantenströme aufnehmen, und dass gleichermaßen die örtlichen Gemeinschaften, die sich in Situationen materiellen Mangels und Verwundbarkeit befinden[15], diese Hilfsleistungen empfangen.

Das letzte Verb, integrieren, liegt auf der Ebene der Möglichkeit interkultureller Bereicherung, die sich durch die Anwesenheit von Migranten und Flüchtlingen ergibt. Die Integration ist nicht eine Angleichung, „die dazu beiträgt, die eigene kulturelle Identität zu unterdrücken oder zu vergessen. Der Kontakt mit dem andern führt vielmehr dazu, sein »Geheimnis« zu entdecken, sich ihm zu öffnen, um seine wertvollen Seiten anzunehmen und so eine bessere gegenseitige Kenntnis zu erlangen. Das ist ein langer Prozess, der darauf abzielt, die Gesellschaft und die Kulturen zu formen, sodass sie immer mehr der Widerschein der vielfältigen Gaben werden, die Gott den Menschen geschenkt hat.“[16] Ein solcher Prozess kann durch die Möglichkeit einer Staatsbürgerschaft, die von wirtschaftlichen und sprachlichen Erfordernissen losgelöst ist, und durch Wege zu einer außerordentlichen gesetzlichen Regelung für Migranten, die einen Aufenthalt über einen langen Zeitraum im Land aufweisen können, beschleunigt werden. Ich beharre nochmals auf der Notwendigkeit, die Kultur der Begegnung in jeder Weise zu begünstigen, indem man die Möglichkeiten zum interkulturellen Austausch vermehrt, die „guten Erfahrungen“der Integration dokumentiert und verbreitet und man Programme entwirft, um die lokalen Gemeinschaften auf die Integrationsprozesse vorzubereiten. Mir liegt daran, den besonderen Fall der Ausländer hervorzuheben, die aufgrund von humanitären Krisen gezwungen sind, das Einwanderungsland zu verlassen. Es ist erforderlich, dass diesen Personen eine angemessene Unterstützung für die Heimkehr und Programme zur Wiedereingliederung in die Arbeitswelt im Heimatland zugesichert werden.

In Übereinstimmung mit ihrer pastoralen Tradition ist die Kirche bereit, sich selbst für die Umsetzung all der oben vorgeschlagenen Initiativen einzusetzen, aber um die erhofften Ergebnisse zu erreichen, ist der Beitrag der politischen Gemeinschaft und der zivilen Gesellschaft unverzichtbar, jeder entsprechend der eigenen Verantwortung.

Während des Gipfels der Vereinten Nationen, der am 19. September 2016 in New York abgehalten wurde, haben die Verantwortungsträger der Welt klar ihren Willen zum Ausdruck gebracht, sich zugunsten der Migranten und der Flüchtlinge zu engagieren, um ihr Leben zu retten und ihre Rechte zu schützen, wobei diese Verantwortung auf weltweiter Ebene geteilt werden soll. Zu diesem Zweck haben sich die Staaten dazu verpflichtet, bis Ende 2018 zwei Global Compacts zu verfassen und zu billigen, einer, der sich den Flüchtlingen widmet, und der andere den Migranten.

Liebe Brüder und Schwestern, im Licht dieser angestoßenen Prozesse stellen die nächsten Monate eine günstige Gelegenheit dar, um die konkreten Aktionen, die ich in den vier Verben deklinieren wollte, vorzustellen und zu unterstützen. Ich lade euch somit ein, alle Möglichkeiten zu nutzen, um diese Botschaft mit allen politischen und gesellschaftliche Akteuren, die am Prozess beteiligt sind, der zur Billigung der zwei weltweiten Vereinbarungen führen wird, und allen, die an der Teilhabe daran interessiert sind, zu teilen.

Heute, am 15. August, feiern wir das Hochfest der Aufnahme Mariens in den Himmel. Die Gottesmutter erfuhr die Härte des Exils am eigenen Leib (vgl. Mt 2,13-15), sie begleitete liebevoll den Weg ihres Sohnes bis hin zum Kalvarienberg und ist auf ewig dessen Herrlichkeit teilhaftig. Ihrer mütterlichen Fürsprache vertrauen wir die Hoffnungen aller Migranten und Flüchtlinge der Welt und die Bemühungen der sie aufnehmenden Gemeinschaften an, auf dass wir alle lernen, in Übereinstimmung mit dem göttlichen Gebot den anderen, den Fremden zu lieben wie uns selbst.

Vatikanstadt, am 15. August 2017

Hochfest der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel


FRANZISKUS
 


[1] Cfr. Pius XII., Apostolische Konstitution Exsul Familia (1. August 1952). Titulus Primus, I.

[3] Vgl. Beitrag des ständigen Beobachter des Heiligen Stuhls bei der 103. Sitzung des Rats der IOM, 26. November 2013.

[5] Vgl. Benedikt XVI., Enzyklika Caritas in veritate, 47.

[6] Vgl. Stellungnahme des Ständigen Beobachters des Heiligen Stuhls bei der 20. Sitzung des Menschenrechtsrates, 22. Juli 2012.

[7] Vgl. Benedikt XVI., Enzyklika Caritas in veritate, 62.

[8] Vgl. Päpstlicher Rat der Seelsorge für die Migranten und die Menschen unterwegs, Instruktion Erga migrantes caritas Christi, 6.

[10]Vgl. Benedikt XVI., Botschaft zum Welttag des Migranten und Flüchtlings (2010) und Stellungnahme des Ständigen Beobachters des Heiligen Stuhls bei der 26. ordentlichen Sitzung des Menschenrechtsrates über die Menschenrechte der Migranten, 13. Juni 2014.

[11]Päpstlicher Rat der Seelsorge für Migranten Menschen unterwegs und Päpstlicher Rat Cor Unum, In Flüchtlingen und gewaltsam Vertriebenen Christus erkennen, 2013, 70.

[12] Vgl. Paul VI., Enzyklika Populorum Progressio, 14.

[13] Johannes Paul II., Enzyklika Centesimus annus, 27.

[15]Vgl. Päpstlicher Rat der Seelsorge für Migranten Menschen unterwegs und Päpstlicher Rat Cor Unum, In Flüchtlingen und gewaltsam Vertriebenen Christus erkennen, 2013, 30-31.

[16]Johannes Paul II., Botschaft zum Welttag des Migranten und Flüchtlings (2005), 24. November 2004.

 



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